Die Baubewilligung wird durch den Bürgermeister erteilt.
Die Ausfertigung des Baubescheides erfolgt durch das Bauamt.
Kosten (im Baubescheid angeführt):
- Bundesstempelgebühren:
Vergebührung sämtlicher Unterlagen wie Bauansuchen, Pläne, Planbeilagen, Stellungnahmen, Niederschrift - Verwaltungsabgabe:
für Neu-/Zubauten: je m³ Baumasse € 0,50
(mindestens: € 70,00/höchstens: € 1.100,00) - Sachverständigengebühren:
z.B. hochbautechnischer Sachverständiger, Tiroler Landesstelle für Brandverhütung - Sonstige:
Grundbuchsabfrage
Tiroler Bauordnung --> Link auf Gesetz
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