Für Neu- oder Zubauten ist ein Erschließungsbeitrag zu bezahlen.
Ab 01.01.2024 gilt ein Einheitssatz von 4,00 % des Erschließungsbeitragssatzes von € 234,00 (= € 9,36)
Berechnung:
Bauplatzanteil § 9 Abs. 2 TVAG | Bauplatzfläche m² x € 9,36 x 150 % |
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Baumassenanteil § 9 Abs. 4 TVAG | m³ Baumasse x € 9,36 x 70 % |
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Die Summe von Bauplatzanteil und Baumassenanteil ergibt den zu zahlenden Erschließungsbeitrag.
FORMEL zur Berechnung der anteiligen Bauplatzfläche:
Falls für die betroffene Liegenschaft noch nie ein Erschließungsbeitrag bezahlt wurde, sich jedoch ein Altbestand darauf befindet, wird nachfolgende Formel zur Berechnung der Bauplatzfläche angewandt:
(Baumasse neu x Bauplatzfläche) : (Baumasse neu + Baumasse alt = ursprüngliche Baumasse minus allfälligem Abbruch)