Die Antragstellung erfolgt über das Meldeamt. Die Strafregisterbescheinigung kann sofort mitgenommen werden.
KOSTEN:
- Bundesstempelgebühr (Antrag)
- Gemeinde-Verwaltungsabgabe
- Bundesstempelgebühr für Strafregisterauszug (falls nicht für bestimmte Stelle)
Bei Firmenneugründungen entfällt die Bundesstempelgebühr, wenn das Formular der Wirtschaftskammer NEUFÖ1 vorgelegt wird.
Weiteres Infos auf HELP.gv.at --> Strafregisterbescheinigung